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Der Bürgerbus im Einsatz

Fahrpreise und -Bedingungen

 

Preise:

Erwachsene und Jugendliche ab 15 Jahre 1,50 Euro
Kinder ab 6 Jahre 1,00 Euro
Kinder unter 6 Jahre (in Begleitung) kostenlos

Behinderte mit Ausweis und gültiger Wertmarke

kostenlos

Die Fahrausweise berechtigen zur einmaligen Benutzung der Verkehrsmittel innerhalb ihres räumlichen Geltungsbereiches.
Die Fahrausweise des Bürgerbusses berechtigen nicht zum Umsteigen auf andere Verkehrsmittel.

Dauer-Fahrkarten im Deutschland- bzw. Westfalentarif (D-Ticket, NRW-Ticket etc.) sind auch im Bürgerbus gültig. Fahrkarten fremder Verkehrsverbünde haben keine Gültigkeit.

Das Fahrpersonal ist nicht verpflichtet Geldscheine über 10 Euro zu wechseln.

 

Generelles

Im BürgerBus dürfen maximal 8 Fahrgäste gleichzeitig befördert werden. Im Bus besteht Anschnallpflicht.
Kinder bis zum 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen nur mit geeigneten Kindersitzen befördert werden (zwei Stück sind im Bus vorhanden).

 

Beförderung von Schwerbehinderten

Schwerbehinderte Personen werden bei Vorzeigen eines entsprechend gekennzeichneten Ausweises unentgeltlich befördert, sofern sie nach dem Sozialgesetzbuch IX (§§ 145ff.) in der jeweils gültigen Fassung dazu berechtigt sind. Für diesen Personenkreis ist auch die Mitnahme von Handgepäck, eines mitgeführten Krankenfahrstuhls, soweit die Beschaffenheit des Verkehrsmittels dies zulässt, sowie sonstiger orthopädischer Hilfsmittel und eines Führhundes unentgeltlich. Im Zweifelsfall entscheidet der Fahrer.
Sofern eine ständige Begleitperson notwendig und dieses im Ausweis des Schwerbehinderten eingetragen ist, wird auch diese unentgeltlich befördert.

 

Mitnahme von Tieren und Sachen

Fahrgäste können gegebenenfalls Tiere mitnehmen, wenn hierdurch keine anderen Fahrgäste belästigt werden. Hunde müsen grundsätzlich kurz angeleint sein und dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden. Andere Tiere dürfen nur in geeigneten Behältern mitgenommen werden.

Handgepäck, Kinderwagen, Rollator, Rodelschlitten etc. werden pro Fahrgast unentgeltlich befördert, soweit die Mitnahme der Sachen im Fahrgastraum möglich ist und keine Gefahr darstellt. Die Mitnahme von Fahrrädern ist nicht gestattet.

Mit Ausnahme von Blindenführhunden in Begleitung eines Sehbehinderten besteht kein Rechtsanspruch auf die Beförderung von Tieren und Sachen. Im Zweifelsfall entscheidet der Fahrer.

 

Erhöhtes Beförderungsentgelt

Der RVM kann auch im Bürgerbus Fahrtausweiskontrollen durchführen. Wird ein Fahrgast ohne Fahrausweis angetroffen ist ein erhöhtes Entgelt, derzeit von 60 Euro, zu zahlen. Für den Fall, dass das erhöhte Beförderungsentgelt vom Verkehrsunternehmen eingezogen werden muss, wird ein zusätzliches Bearbeitungsentgelt, derzeit in Höhe von 5 Euro je Mahnung, erhoben.

 

Reinigungskosten

Wenn ein Fahrgast das Fahrzeug verunreinigt, hat er die Kosten für die Reinigung zu zahlen. Die jeweiligen Reinigungskosten werden nach Aufwand berechnet, mindestens in Höhe von 20 Euro, gegebenenfalls zuzüglich 7,50 Euro Bearbeitungsentgelt bei nachträglichem Einzug durch das Verkehrsunternehmen.

 

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